_ erlauben. 5. Für das Berufungsverfahren wird die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.___, Rechtsanwältin Dana Matanovic, auf total CHF 4‘335.55 festgesetzt (Honorar CHF 3‘794.40, zuzüglich Auslagen von CHF 220.00 und MwSt von CHF 321.15), zahlbar durch den Staat, v.d. die Zentrale Gerichtskasse. Sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, hat der Berufungskläger dem Staat die Kosten der amtlichen Verteidigung für das Berufungsverfahren zurückzuzahlen (Verjährung in zehn Jahren) und der amtlichen Verteidigerin die Differenz zum vollen Honorar zu erstatten (CHF 1‘593.65).