„mon film“ wird eingezogen und ist zu vernichten. 4. Für das erstinstanzliche Verfahren wird die Entschädigung der vormaligen amtlichen Verteidigerin von A.___, Rechtsanwältin Marion Jakob, Solothurn, auf CHF 9‘880.90 (Honorar CHF 8‘397.00, Auslagen CHF 752.00 und 8% MwSt) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während zehn Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch der amtlichen Verteidigerin im Umfang von CHF 3‘526.75, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ erlauben.