Für die Nachforderung wird ein Stundenansatz von CHF 260.00 geltend gemacht. Praxisgemäss wird lediglich ein solcher von max. CHF 250.00 zugesprochen, wenn der Fall, wie vorliegend, in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht nicht besonders komplex ist. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin Dana Matanovic, wird demnach für das Berufungsverfahren auf total CHF 4‘335.55, festgesetzt (Honorar CHF 3‘794.40, zuzüglich CHF 220.00 Auslagen und CHF 321.15 Mehrwertsteuer), zahlbar durch den Staat, v.d. die Zentrale Gerichtskasse.