Die amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin Dana Matanovic, macht in ihrer Honorarnote für das Berufungsverfahren einen Arbeitsaufwand von total 21,08 Stunden geltend. Dabei ist zu beachten, dass sie die Akten wegen des Verteidigerinnenwechsels noch nicht kannte und daher ein umfassendes Aktenstudium und auch eine Besprechung mit dem Klienten erforderlich war, was total 6,25 Stunden erforderte. Die Honorarnote erscheint angemessen. Zufolge amtlicher Verteidigung ist ein Stundenansatz von CHF 180.00 zu vergüten. Für die Nachforderung wird ein Stundenansatz von CHF 260.00 geltend gemacht.