Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten mit einer Staatsgebühr von CHF 800.00 betragen total CHF 3‘100.00, die Kosten den Berufungsverfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 1'000.00 belaufen sich auf total CHF 1‘050.00. Die von der Vorinstanz festgelegte Entschädigung für die amtliche Verteidigung ist zu bestätigen, so auch der Rück- und Nachforderungsvorbehalt. Die amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin Dana Matanovic, macht in ihrer Honorarnote für das Berufungsverfahren einen Arbeitsaufwand von total 21,08 Stunden geltend.