Dies habe er auf verwerfliche Art zu erreichen versucht, indem er in die Intimsphäre der Geschädigte habe eingreifen wollen. Es sei ausserdem zu beachten, dass dem Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch ein legales Mittel zur Verfügung gestanden wäre, um sich gegen das Urteil des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt zur Wehr zu setzen. Ergänzend zu diesen Erwägungen der Vorinstanz ist zu beachten, dass auf der besagten CD eine Vielzahl von intimen Aufnahmen der Geschädigten gespeichert war. Die im Dia-Show-Modus gespeicherten Fotos werden je ca. 4 Sekunden eingeblendet, bevor automatisch ein Wechsel zum nächsten Bild erfolgt.