und der gemeinsamen Tochter zusammenlebt und er angemessene Beiträge an den gemeinsamen Unterhalt entrichtet. Bekannt ist, dass B.___ vom 1. Juli 2008 bis am 30. April 2010 in […] gemeldet und dort auch gewohnt hat und danach nach Grenchen gezogen ist. Gemäss den heutigen Aussagen von A.___ habe dieser in […] mit B.___ und C.___ während einem Jahr, d.h. bis C.___ ein Jahr alt gewesen sei, zusammengelebt. Demzufolge dauerte das Zusammenleben bis etwa im April 2009. Jedoch sei er erst 2009 offiziell in die Schweiz gekommen – was mit der ausgestellten Aufenthaltsbewilligung übereinstimmt, gemäss welcher er am 19. Februar 2009 in die Schweiz eingereist ist –, vorher sei er zu B.__