, sie solle bescheinigen, dass sie 40 Stücke erhalten habe, dann könnten sie in Frieden leben und sie müsste nicht mehr nervös sein, ist im Zusammenhang mit dem Urteil des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 5. November 2013 nachgewiesen, dass dieser B.___ mit der CD dazu hat bewegen wollen, auf die rund CHF 40‘000.00, für welche ihr die definitive Rechtsöffnung erteilt worden war, zu verzichten. So hat es denn auch B.___ gemäss ihren Aussagen verstanden. Der Berufungskläger hatte aufgrund des Rechtsöffnungs-Urteils vom 5. November 2013 denn auch ein starkes Motiv, B.___ zu einer Verzichtserklärung auf die CHF 40‘000.00 zu drängen.