Aufgrund der glaubhaften Aussagen von B.___, die sich mit den sachlichen Beweismitteln decken, ist somit zunächst einmal erstellt, dass A.___ – nachdem B.___ beim Mc Donald’s die von diesem übergebene CD und ein Kreuz weggeschmissen hatte – sowohl die CD „mon film“ als auch ein Kreuz und Einzahlungsscheine von Rechtsanwältin Jakob am Abend des 11. November 2013 in den Briefkasten von B.___ gelegt und diese darüber per SMS in Kenntnis gesetzt hat.