Aus diesen ergibt sich, dass B.___ bei A.___ am 11. November 2013 um 22:32 Uhr zunächst nachfragte, was dies für ein Kino (Film) sei und diesen drei Minuten später wissen liess, dass die Kleine im Bett sei und sie nun heruntergehen und den Film anschauen werde. Aus diesen beiden Nachrichten ergibt sich, dass A.___ ihr vor ihrer Nachfrage, was das für ein Film sei, eine Nachricht geschrieben haben muss, dass er einen Film für sie habe. Aufgrund der zweiten Nachricht ist des Weiteren erstellt, dass der Film ihr nicht persönlich von A.___ überreicht worden ist, der Film vielmehr unten – gemäss der Aussage von B.___ im Briefkasten – war. Aufgrund der weiteren Nachrichten von B.