Frau B.___ beziehe Sozialhilfe und erscheine gleichzeitig mit dem neusten BMW X5 und viel Schmuck zur Konfrontationseinvernahme. Sie habe denn auch auf dem Unterhaltsvertrag von Hand die Jahreszahl geändert. Ihre SMS und E-Mails und ihr widersprüchliches Verhalten zeigten klar, dass Frau B.___ sehr eifersüchtig sei und unter der Trennung leide. Zudem sei sie bereits seit mehreren Jahren psychisch angeschlagen und habe sich deshalb auch schon in einer Klinik einer Therapie unterziehen müssen (lit. B Ziff. 2.8). Die Vorinstanz sei ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, indem sie es unterlassen habe, das Vorleben von Frau B.___ zu prüfen (lit.