- Der Beschuldigte sei eher glaubhaft als Frau B.___. Er habe mit 40 Jahren noch keine einzige Vorstrafe und habe in seinem Leben noch nie mit der Polizei zu tun gehabt. Er habe gegen Frau B.___ Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung erstattet. Frau B.___ sei nicht glaubwürdig. Obwohl sie dem Beschuldigten eine angebliche versuchte Erpressung anhängen wolle, habe sie ausgerechnet gerade die angeblich alles entscheidende SMS gelöscht, mit denen sie mit Leichtigkeit die angebliche versuchte Erpressung hätte beweisen können. Frau B.___ beziehe Sozialhilfe und erscheine gleichzeitig mit dem neusten BMW X5 und viel Schmuck zur Konfrontationseinvernahme.