Diese Aussagen machte die Geschädigte mehr als ein halbes Jahr nach der nun ins Feld geführten angeblichen SMS, in Anwesenheit des Beschuldigten, im Rahmen einer förmlichen Befragung. Sollte die Geschädigte tatsächlich am 1. März 2014 die besagte SMS verschickt haben, was aufgrund des Dokuments grundsätzlich noch nicht erstellt ist, ist davon auszugehen, dass die Geschädigte darin nicht die wahren Gegebenheiten wiedergab, ansonsten sie nicht rund ein halbes Jahr später in der Konfrontationseinvernahme wiederum ihre anderslautenden Angaben bei der Polizei bestätigt hätte. - Der Beschuldigte sei eher glaubhaft als Frau B.___.