Denn Millionen von Menschen seien französischsprechend und wären daher in der Lage gewesen, die CD entsprechend anzuschreiben. (lit. B Ziff. 2.3 der Beschwerdebegründung). Entgegen der Argumentation der Verteidigung kann insbesondere aufgrund der ehemaligen Tätigkeit des Berufungsklägers als Ökonom und Manager von hinreichenden Computer-Kenntnissen ausgegangen werden, um Fotos im Dia-Showmodus auf eine CD zu brennen. Basiskenntnisse reichen für einen solchen Prozess bereits aus. Durchaus möglich ist zudem, dass er diese CD von jemand anderem erstellen liess.