Nachdem das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt dem nunmehrigen Opfer B.___ im Rahmen eines vom 5. November 2013 datierenden Entscheids die definitive Rechtsöffnung für in Betreibung gesetzte rückständige Unterhaltsbeiträge für die am […] geborene gemeinsame Tochter C.___ erteilt hatte, fand in den Nachmittagsstunden des 11. November 2013 ein Treffen zwischen dem Opfer, dem Beschuldigten A.___ und der gemeinsamen Tochter statt. Im Rahmen dieses Treffens kam es zu, von der Intensität her fortlaufend variierenden, verbalen Streitereien in Form von gegenseitigen Vorwürfen, namentlich in Zusammenhang mit dem persönlichen Kontakt mit der Tochter und mit der Zahlung von Alimenten.