Oberstaatsanwältin mit, die Staatsanwaltschaft stelle keinen Antrag auf Nichteintreten auf die Berufung und verzichte sowohl auf eine Anschlussberufung als auch auf eine weitere Teilnahme am Berufungsverfahren. Gleichzeitig wies sie auf das bei der Staatsanwaltschaft hängige Strafverfahren gegen B.___ wegen falscher Anschuldigung hin, welches bis zum Abschluss des vorliegenden Verfahrens sistiert werde. 7. Mit Verfügung des Instruktionsrichters vom 16. Dezember 2015 wurde das schriftliche Berufungsverfahren angeordnet, nachdem innert Frist seitens des Beschuldigten dagegen keine Einwände erhoben worden waren.