Gegen dieses Urteil liess A.___ durch seine vormalige amtliche Verteidigerin Rechtsanwältin Marion Jakob die Berufung anmelden. Die Berufungsanmeldung datiert vom 12. Juni 2015 (S-L AS 166). 4. Mit Schreiben vom 23. September 2015 ersuchte Rechtsanwältin Marion Jakob um sofortige Entlassung aus dem amtlichen Verteidigungs-Mandat. Mit Verfügung des Präsidenten der Strafkammer vom 28. September 2015 wurde an ihrer Stelle neu Rechtsanwältin Dana Matanovic als amtliche Verteidigerin eingesetzt. 5. Die Berufungserklärung datiert vom 12. Oktober 2015. Es werden folgende Rechtsbegehren gestellt: 1. Der angefochtene Entscheid sei vollständig aufzuheben.