Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.___, Rechtsanwältin Marion Jakob, Solothurn, wird auf CHF 9‘880.90 (Honorar CHF 8‘397.00, Auslagen CHF 752.00 und 8% MwSt) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sowie der Nachzahlungsanspruch der amtlichen Verteidigerin im Umfang von CHF 3‘526.75 (Differenz zu vollem Honorar von CHF 250.00/Std.), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 5. A.___ hat die Kosten des Verfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 800.00, total CHF 3‘100.00, zu bezahlen. 3. Gegen dieses Urteil liess A.___