__ wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je CHF 30.00, unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren. 3. Die sichergestellte CD-Rom mit der Datei „Mon film“ wird eingezogen und ist zu vernichten. 4. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.___, Rechtsanwältin Marion Jakob, Solothurn, wird auf CHF 9‘880.90 (Honorar CHF 8‘397.00, Auslagen CHF 752.00 und 8% MwSt) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen.