Mit Anklageschrift vom 9. Januar 2015 überwies der zuständige Staatsanwalt die Akten an das Gerichtspräsidium von Solothurn-Lebern zur Beurteilung des gegen A.___ gemachten Vorhalts der versuchten Erpressung, angeblich begangen im Zeitraum vom 11./12. November 2013 (Akten Vorinstanz [im Folgenden SL-AS] 1 ff.). 2. Am 2 . Juni 2015 fällte der Amtsgerichtspräsident von Solothurn-Lebern folgendes Urteil (SL-AS 108 ff.): 1. A.___ hat sich der versuchten Erpressung, begangen vom 11. bis am 12. November 2013, schuldig gemacht. 2. A.___ wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je CHF 30.00, unter Gewährung des bedingten Vollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren.