Sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, hat B.___ diese Kosten dem Staat im Umfang von 2/3 (CHF 7‘321.85) zu erstatten. 8. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Fürsprecher Jürg Wernli, wird für das Berufungsverfahren auf total CHF 8‘228.15 (Honorar CHF 7‘498.80, Auslagen CHf 103.20, Mehrwertsteuer CHF 608.15) festgelegt, zahlbar durch den Staat, v.d. die Zentrale Gerichtskasse. Sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen, hat sie im Umfang von 3/4: - dem Staat diese Kosten (CHF 6‘171.10) zu erstatten, - ihrem amtlichen Verteidiger die Differenz zum vollen Honorar (Stundenansatz CHF 230.00, total CHF 1‘687.25) nachzuzahlen. Rechtsmittel: