II. 1. A.___ hat sich der Veruntreuung, begangen am 29. Juli 2009, schuldig gemacht. 2. A.___ wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges, bei einer Probezeit von zwei Jahren. 3. A.___ werden im Falle des Vollzuges der Strafe 127 Tage Auslieferungshaft an die Freiheitsstrafe angerechnet. 4. Die anstelle von Untersuchungshaft erbrachte Sicherheitsleistung von CHF 100‘000.00 wird der Berechtigten [...] Consultants Ltd. in Malta () nach Rechtskraft dieses Urteils freigegeben.