__ hat sich schuldig gemacht: - der mehrfachen Veruntreuung, begangen in der Zeit vom 9. Juli 2009 bis 29. Juli 2009 (AKS Ziff. 1) und vom 8. September 2011 bis zum 14. November 2011 (AKS Ziff. 2.3); - der Urkundenfälschung, begangen in der Zeit vom 30. Juni 2009 bis 4. Juli 2009 (AKS Ziff. 2.1 lit a). 5. B.___ wird verurteilt zu: a) einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges für die Dauer von 27 Monaten, bei einer Probezeit von drei Jahren. b) einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 70.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges, bei einer Probezeit von 3 Jahren. 6. Gemäss rechtskräftiger