Die amtliche Verteidigerin macht keine Nachforderung geltend. 2.6 Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Fürsprecher Jürg Wernli, wird für das Berufungsverfahren entsprechend der eingereichten Honorarnote, zuzüglich 6,66 Stunden für die Hauptverhandlung (inkl. 2 Stunden Fahrzeit) und 3 Stunden für die Urteilseröffnung (inkl. 2 Stunden Fahrzeit), total somit 41,66 Stunden à CHF 180.00, auf total CHF 8‘228.15 (Honorar CHF 7‘498.80, Auslagen CHF 103.20, Mehrwertsteuer CHF 608.15) festgelegt, zahlbar durch den Staat, v.d. die Zentrale Gerichtskasse. Für die Nachforderung macht der amtliche Verteidiger einen Stundenansatz von CHF 300.00 geltend.