2.5 Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von B.___, Rechtsanwältin Stephanie Selig, wird für das Berufungsverfahren entsprechend der eingereichten Honorarnote, abzüglich einer Stunde, welche ihr durch die Vorinstanz für die Nachbearbeitung vergütet wurde, zuzüglich 4,66 Stunden für die Hauptverhandlung und eine Stunde für die Urteilseröffnung, total somit 53,64 Stunden à CHF 180.00, auf total CHF 10‘982.75 (Honorar CHF 9‘655.20, Auslagen CHF 514.00, Mehrwertsteuer CHF 813.55) festgesetzt, zahlbar durch den Staat Solothurn, v.d. die Zentrale Gerichtskasse.