Der Nachforderungsanspruch des amtlichen Verteidigers wurde auf der Basis von CHF 300.00 pro Stunde berechnet, obwohl Rechtsanwalt Wernli nur CHF 200.00 beantragt hatte. Dieser Fehler wird durch das Berufungsgericht korrigiert und der Nachforderungsanspruch auf der Basis von CHF 200.00 berechnet. Sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, hat A.___ diese Kosten entsprechend dem Kostenentscheid dem Staat zu erstatten und ihrem amtlichen Verteidiger die Differenz zum vollen Honorar (Stundenansatz CHF 200.00, total CHF 1‘677.45) nachzuzahlen.