Euro 150‘000.00 als Schadenersatz zu schulden. Zur Geltendmachung seiner weitergehenden Schadenersatz- und Zinsforderungen gegen die beiden Beschuldigten wird der Privatkläger an den Zivilrichter verwiesen. 2. Zivilforderung E.___ Der Beschuldigte hat gegenüber E.___ am 24. Januar 2013 unterschriftlich eine Schuld von Euro 125‘000.00 anerkannt. Er macht geltend, diese Anerkennung sei unter Druck erfolgt, weshalb die Forderung nun bestritten werde. Es kann an dieser Stelle auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (US 89).