Der Beschuldigten A.___ konnte in diesem Zusammenhang kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden, da ihr der Betrag von Euro 150‘000.00 nicht anvertraut war. Die Beschuldigte A.___ hat sich bezüglich der zweiten überwiesenen Rate von Euro 350‘000.00 auf die Bank of Cyprus teilweise der Veruntreuung schuldig gemacht. Dem Beschuldigten B.___ konnte in diesem Zusammenhang kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden, da ihm der Betrag von Euro 350‘000.00 nicht anvertraut war. Zu beachten ist, dass der Privatkläger F.___ der Kaufinteressentin des Hotels, der [...] ehf.