Die versuchte Einreise mit unechter ID in England im Jahr 2011 ist nicht einschlägig. Unter diesen Umständen sind die Voraussetzungen für die Gewährung des bedingten Strafvollzuges gegeben. Die Probezeit wird auf zwei Jahre festgelegt. Im Vollzugsfall sind 127 Tage Auslieferungshaft anzurechnen. VII. Zivilforderungen 1. Zivilforderung F.___ Der Beschuldigte B.___ hat sich bezüglich der ersten überwiesenen Rate von Euro 150‘000.00 teilweise der Veruntreuung schuldig gemacht. Der Beschuldigten A.___ konnte in diesem Zusammenhang kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden, da ihr der Betrag von Euro 150‘000.00 nicht anvertraut war.