8.3/1 ff.). Die Beschuldigte bestätigte, im Jahr 2001 wegen Widerhandlungen gegen das BetmG (Drogenbesitz) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden zu sein. - 7.12.2004: Fälschung von Bankdokumenten, Haftstrafe von 2 Jahren (Urteil in Malta, Auskunft Interpol Malta; 3.1.16/56; 8.3/1 ff.). Es wurde ihr der bedingte Strafvollzug gewährt mit einer Probzeit von 2 Jahren (3.1.19/321). - Die Beschuldigte wurde im Weiteren in England mit zwei Monaten Haft bestraft, weil sie am 1. April 2011 unter einer falschen Identität in England einreisen wollte. Sie trug eine gefälschte italienische Identitätskarte, lautend auf den Namen [...], auf sich.