Angesichts des Verschuldens und der Schwere der Taten ist der unbedingte Anteil der Strafe auf 9 Monate Freiheitsstrafe festzusetzen. Dabei sind 31 Tage ausgestandene Untersuchungshaft anzurechnen. Für den Anteil von 27 Monaten Freiheitsstrafe ist der bedingte Strafvollzug zu gewähren und es ist eine Probezeit von 3 Jahren festzulegen. 2.5 Geldstrafe Für die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten ist eine Geldstrafe angemessen. Es handelt sich hierbei um eine Delinquenz auf einem anderen Gebiet, welche nicht im Zusammenhang mit den übrigen Delikten steht. Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten betrifft einen relativ kurzen Zeitraum mit einem entsprechend tiefen Deliktsbetrag.