Gegen eine gute Prognose spricht das Nachtatverhalten und die Sozialisation des Beschuldigten, welche sich nicht verbessert hat. Er wohnt noch immer in einer teuren Wohnung (CHF 3‘000.00 pro Monat!) und gibt irgendwelche undurchsichtigen Mietbeteiligungen vor. Diese luxuriösen Ausgaben stehen in einem völligen Missverhältnis zu seiner finanziellen Situation. Zu beachten ist andererseits, dass die Haupttat nun schon sieben Jahre zurückliegt. Seit der Veruntreuung zu Lasten von E.___ sind 5 Jahre und seit der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Betreibungsregisterauszug 4 Jahre vergangen.