Dies jedenfalls nach den Ausführungen des Beschuldigten. Er verfügt über den Aufenthaltsstatus C. Ein anderes Strafverfahren, welches gegen ihn geführt werde, gebe es nicht. Er habe nie eine Ausbildung mit einem Diplom abgeschlossen. Denn in Schweden sei dies nicht üblich. Er könne die Kinderalimente nicht bezahlen, weil er das nötige Geld dazu nicht habe. Insgesamt sind die Täterkomponenten leicht straferhöhend zu gewichten, dies zu Folge der Delinquenz des Beschuldigten während des laufenden Strafverfahrens sowie des erneuten Strafurteils wegen Vernachlässigung von Unterstützungspflichten.