Er habe sich in Schweden von seiner Frau scheiden lassen, in der Schweiz brauche es aber noch ein Verfahren. Er hat zwei Kinder mit den Jahrgängen [...] und [...] und eine Partnerin, mit welcher er nicht zusammenwohnt. Die Wohnungsmiete beträgt CHF 3000.00, wobei er sich den Mietzins mit seinem Partner teile. Es erhellte sich vor dem Berufungsgericht nicht, wie diese Miete effektiv bezahlt wird. Der Beschuldigte leidet offenbar insofern unter der familiären Situation, als ihm durch die Ex-Frau der Kontakt zu den Kindern verwehrt wird. Dies jedenfalls nach den Ausführungen des Beschuldigten.