Persönliche Verhältnisse Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft am 24. September 2010 war der Beschuldigte bei keinem Arbeitgeber mehr angestellt. Er arbeitete seither als Berater bei Projekten und Finanzanlagen, das Einkommen betrug 2012 ca. CHF 45‘000.00 (10.1.1/1104). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, er arbeite nun bei der Firma [...]; er bezifferte sein Einkommen auf CHF 4‘000.00 pro Monat (S-L AS 186), was er auch vor dem Berufungsgericht bestätigte. Er habe sich in Schweden von seiner Frau scheiden lassen, in der Schweiz brauche es aber noch ein Verfahren.