Der Beschuldigte setzte seine Delinquenz während des Strafverfahrens fort. So beging er zwischen September bis Mitte November 2011 die Veruntreuung z.Nt. von E.___, fälschte Ende November/Anfang Dezember 2012 einen Betreibungsregisterauszug und vernachlässigte von September bis Dezember 2014 seine Unterhaltspflichten. Unterdessen erging am 25. Juli 2016 eine weitere Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten in der Zeit von Januar 2015 bis 15. April 2016. Der Beschuldigte ist kaum einsichtig, er leistete bis anhin auch keine Rückzahlung und anerkannte lediglich – aber immerhin – eine Rückzahlungsschuld von Euro 150‘000.00.