Eine Straferhöhung nach dem Asperationsprinzip von 14 Monaten auf 34 Monate Freiheitsstrafe erscheint für diese Delikte angemessen. 2.3.5 Täterkomponenten Vorleben Der Beschuldigte ist mit seiner Mutter und deren Partner sowie zwei Geschwistern in Schweden aufgewachsen. Er besuchte dort neun Jahre die Grundschule und absolvierte anschliessend eine kaufmännische Ausbildung sowie eine Ausbildung als Schreiner in Schweden. Er arbeitete in der Folge als Verkäufer von Radio- und TV-Geräten sowie in einem eigenen Sportgeschäft. Im Jahr 2002 zog der Beschuldigte in die Schweiz und arbeitete zuerst in einer Bar in [...] (S-L AS 182).