Der Deliktsbetrag betrug Euro 125‘000.00 und war damit erheblich. Das Vorgehen des Beschuldigten war insofern perfid, als er E.___ nach der gescheiterten Investition von Euro 2 Millionen bei [...] in Aussicht stellte, einen Teil dieses Verlustes durch eine erneute Investition von Euro 125‘000.00 kompensieren zu können, nach getätigter Überweisung das Geld dann aber für private Zwecke verbrauchte. Der Beschuldigte handelte auch bei diesen Delikten mit direktem Vorsatz. Die Beweggründe waren ausschliesslich materieller und damit egoistischer Natur. Eine Straferhöhung nach dem Asperationsprinzip von 14 Monaten auf 34 Monate Freiheitsstrafe erscheint für diese Delikte angemessen.