2.2. Tatkomponenten Das Ausmass des verschuldeten Erfolges Der Beschuldigte verursachte einen beträchtlichen Vermögensschaden von Euro 150‘000.00, wobei ihm, wie dargelegt, wegen der beschränkt vorgeworfenen Deliktszeit strafrechtlich lediglich ein Betrag von Euro 110‘124.51 vorgehalten werden kann. Das Geld stammte von F.___, welcher finanziell in Schwierigkeiten war und deshalb unter einem gewissen Druck stand, seine Anteile an der Gesellschaft [...] zu verkaufen, was den Beschuldigten aber nicht davon abhielt, dessen Geld zu veruntreuen. Art und Weise der Herbeiführung dieses Erfolges Der Beschuldigte drängte auf eine rasche Überweisung der Euro 150‘000.00.