_ 2.1. Ausgangslage Das schwerste Delikt stellt die Veruntreuung in Zusammenhang mit dem [...]-Hotel-Projekt dar, für den Art. 138 Ziff. 1 StGB einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Für dieses Delikt ist eine Einsatzstrafe festzusetzen. 2.2. Tatkomponenten Das Ausmass des verschuldeten Erfolges Der Beschuldigte verursachte einen beträchtlichen Vermögensschaden von Euro 150‘000.00, wobei ihm, wie dargelegt, wegen der beschränkt vorgeworfenen Deliktszeit strafrechtlich lediglich ein Betrag von Euro 110‘124.51 vorgehalten werden kann.