Das Vorleben umfasst die gesamte Lebensgeschichte des Täters, Herkommen, Verhältnisse in der elterlichen Familie, Erziehung, Ausbildung, Haltung gegenüber den Gesetzen. Es soll einen „vertikalen Aufriss der Persönlichkeit“ geben, „der im Rahmen tatschuldgerechter Vergeltung über das Gewordensein eines Rechtsbrechers Auskunft gibt (Peter Schneider, Die Täterpersönlichkeit, Diss. Zürich 1979, zitiert nach Stratenwerth, a.a.O., N 32).“ Die persönlichen Verhältnisse umfassen dagegen sämtliche Lebensumstände des Täters im Zeitpunkt der Strafzumessung. Nach Stratenwerth geht es um die „Persönlichkeit des Täters im Querschnitt“, wie sie sich bei Begehung des Delikts darstellt.