Der Beschuldigte reichte eine Bestätigung von S.___ vom 11.11.2013 ein, gemäss welcher der Beschuldigte an einer Anlage von total Euro 500‘000.00 mit 20% beteiligt sei. Das aktuelle Guthaben von B.___ betrage Euro 130‘000.00 und werde innert der nächsten 15-20 Arbeitstage ausbezahlt (11.1/17). 2.8 Der Beschuldigte hat gegenüber E.___ am 24. Januar 2013 unterschriftlich eine Schuld von Euro 125‘000.00 anerkannt (2.1.3/83). 3. Beweisergebnis 3.1 Die Aussagen des Beschuldigten sind auch zu diesem Vorhalt nicht nachvollziehbar. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, warum der Beschuldigte gegenüber S.___ einen Anspruch von Euro 130‘000.00 gehabt haben sollte.