Bestandteil dieser 500‘000.00. Er habe die 125‘000.00 für sich verbraucht. Ein Klient in Irland habe aber die 500‘000.00 investiert, 100‘000.00 davon seien in seinem Namen gewesen, 20% bzw. 25‘000.00 sei sein Anteil gewesen. Der Beschuldigte führte aus, dass es einen Consultingvertrag mit E.___ betreffend der Euro 125‘000.00 gebe, wonach er die Gelder verbrauchen dürfe. Er habe E.___ nicht gesagt, dass er das Geld für sich brauchen werde. 2.6.2 Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (S-L AS 205 ff.) führte der Beschuldigte aus, dass er E.___ bei der Anklage gegen [...] geholfen habe. Es handle sich dabei um einen laufenden Prozess, er wolle dazu nichts sagen.