_ nicht bestritten. 2.6.1 Anlässlich der Befragung durch den Staatsanwalt am 8. November 2013 (10.1.1/1106 ff.) führte der Beschuldigte aus, dass er E.___ ca. dreimal getroffen habe. Er habe ihn über [...] kennengelernt. E.___ sei ein Kunde von [...] gewesen, der Geld habe anlegen wollen. Der Beschuldigte habe eine Anlage bei der Julius Bär-Bank empfohlen, was dann aber nicht geklappt habe. In der Folge habe er empfohlen, bei [...] ([...]) in London anzulegen. Es sei dann bei einem Treffen in Genf zu einem Anlagevertrag zwischen [...] und E.___ über Euro 2 Millionen gekommen. Er habe das Geschäft vermittelt, sei aber nicht als Vertreter oder Agent der [...] aufgetreten.