Er brauche für die Bank eine Erklärung, zu welchem Zweck die Euro 125‘000.00 überwiesen worden seien und er schicke ihm deshalb ein „consultancy agreement“, welches E.___ unterzeichnete (10.1.1/1137-1142). 2.5 Gemäss E-mail vom 14. November 2013 von Rechtsanwalt G.___, Vertreter von E.___, erfolgte die Überweisung von Euro 125‘000.00 an den Beschuldigten, weil dieser versprochen habe, diesen Betrag zu investieren und den Verlust von Euro 2 Mio dadurch zu kompensieren. Einen schriftlichen Vertrag gebe es aber nicht (10.1.1/1136). Im gleichen E-mail führte Rechtsanwalt G.___ aus, dass der Beschuldigte am 18. Juni 2012 E.___ in Prag getroffen habe.