Der Beschuldigte sandte den Darlehensvertrag mit der gefälschten Unterschrift am 4. Juli 2009 O.___ in der Absicht, diesen über das Bestehen eines gültigen Darlehensvertrages zwischen der [...] ehf und der [...] AG zu täuschen. Er bezweckte damit, im Hinblick auf einen allfälligen Grundstückkauf seine finanzielle Leistungskraft bzw. diejenige der [...] AG als besser darzustellen, als sie effektiv ist, was einen unrechtmässigen Vorteil i.S. von Art. 251 Ziff. 1 StGB darstellt. Der Beschuldigte hat sich damit der Urkundenfälschung im engeren Sinne schuldig gemacht. V. Vorhalt gemäss Anklageschrift Ziffer 2.3: Veruntreuung z.Nt. von E.___ (Art. 138 Ziff. 1 StGB; B.___ 1. Vorhalt