251 StGB N 87). 4.2 Das Loan Agreement vom 30. Juni 2009 legte die gegenseitigen verbindlichen Rechte und Pflichten von Darleiher ([...] ehf) und Borger ([...] AG) fest und war bestimmt und geeignet, diese rechtlich erheblichen Tatsachen zu beweisen; der Darlehensvertrag hat deshalb Urkundenqualität. Der Darlehensvertrag weist als Darleiher die [...] ehf, v.d. J.___, aus, was nicht der Realität entspricht, weil die Unterschrift von J.___ durch den Beschuldigten gefälscht wurde. Es liegt somit eine unechte Urkunde i.S. von Art. 251 Ziff. 1 StGB vor. Der Beschuldigte sandte den Darlehensvertrag mit der gefälschten Unterschrift am 4. Juli 2009 O.___