Es ging in diesem Vorhalt somit um das gleiche [...]-Projekt. Der Beschuldigte ist hier geständig, im Interesse des Liquiditätsnachweises für dieses Projekt eine Urkunde gefälscht zu haben. Es ist deshalb auch aus dieser Sicht erstellt, dass der Beschuldigte bei vorliegend gleicher Interessenlage auch den Darlehensvertrag gefälscht hat. 4. Rechtliche Subsumtion 4.1 Gemäss Art.