Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass beim Beschuldigten das Originalblatt mit einer Unterschrift von J.___ sichergestellt wurde, die offensichtlich nicht echt ist. Das Blatt mit dieser Unterschrift sandte der Beschuldigte als letzte Seite eines Darlehensvertrages zwischen der [...] ehf und der [...] AG am 4. Juli 2009 an O.___. Hinweise oder Belege, welche auf die Entstehung dieses Darlehensvertrages hindeuten würden (Korrespondenzen, Vertragsentwürfe etc.), bestehen nicht. Es ist deshalb erstellt, dass die [...] ehf mit der [...] AG nie einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, gemäss welchem sie der [...] AG ein Darlehen von Euro 4 Millionen gewährt.