Die Aussagen des Beschuldigten zu diesem Vorhalt sind wirr und entbehren jeder Logik. So ist nicht nachvollziehbar, warum O.___, der offenbar ein Doppelleben führte und seine Ehefrau betrog, ein Darlehen der [...] benötigen sollte, um Land zu verkaufen. Als Verkäufer von Land war er nicht auf Euro 4 Millionen angewiesen. Der sich in den Akten befindliche Kaufvertrag führt zudem als Verkäuferin der Grundstücke […], also die Ehefrau von O.___, und nicht diesen selbst als Verkäufer auf. Als Käufer wird in diesem Kaufvertrag der Beschuldigte als Privatperson aufgeführt und nicht die [...] AG.